FAQ

Therapiehof in Königstädten

Terminvereinbarungen

Um Termine zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei uns. Für logopädische Termine benötigen Sie eine Verordnung (Überweisung) vom Arzt. Diese darf nicht älter als 28 Tage sein.

Aktueller Hinweis zu Wartezeiten: Wie alle Praxen haben wir leider sehr lange Wartezeiten auf Termine, die Wartezeiten - gerade für Nachmittagstermie- können leider mehr als 1 Jahr betragen! Wir versuchen jedem Patienten schnellstmöglich gerecht zu werden und durch die Therapie in homogenen Kleingruppen die Wartezeiten für alle in einem erträglichen Rahmen zu halten.

 

Informationen für Privatpatienten

Wir behandeln Privatpatienten auf der Basis eines Vertrages zwischen Patient und Praxis und nicht zwischen Praxis und Krankenversicherung.

 

Die Behandlungen werden grundsätzlich von dem Privatpatient selbst getragen und bekommen, je nach Art und Umfang ihrer Versicherung, die Behandlungskosten komplett oder teilweise zurückerstattet.

 

Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).

 

Nähere Informationen bekommen Sie von uns, aber auch auf:

www.privatpreise.de

Welcher Arzt verschreibt Logopädie?

Ärzte die logopädische Therapien verordnen sind:

 

-Kinderärzte

-Allgemeinmediziner

-HNO- Ärzte

-Zahnärzte

-Kieferorthopäden

-Neurologen

 

 

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